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Schüler- und Studenten-BAföG

Was muss zurückgezahlt werden?

Manche Förderungen müssen nach fünf Jahren anteilig zurückgezahlt werden. Foto: Pixabay

Das Berufsausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sieht die Förderung von Schülern und Studenten vor. Schüler, die ihren Schulabschluss nachholen oder eine schulische Ausbildung machen, sowie Studenten, die einem Studiengang nachgehen, können die staatliche Förderung BAföG beantragen und werden somit finanziell entlastet. BAföG richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Eltern, die Höhe fällt demnach sehr individuell aus. Manche Schulen erheben monatliche Gebühren, die mit dem BAföG finanziert werden können. Ähnlich verhält es sich mit Studiengebühren, Kosten für Literatur oder auch der Miete - auch für Studenten ist die staatliche Förderung sehr lukrativ. Einen bedeutenden Unterschied gibt es jedoch: Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden, während beim Studenten-BAföG eine Rückzahlungspflicht besteht. 

Diese Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach Beendigung der Regelstudienzeit. Macht man beispielsweise 2023 seinen Masterabschluss, erhält man im Jahr 2028 einen Rückzahlungsbescheid vom zuständigen BAföG-Amt, in dem verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Schüler-BAföG ist hingegen ein Vollzuschuss vom Staat und nicht an eine Förderungshöchstdauer geknüpft. Egal wie lange die Ausbildung dauert, das Schüler-BAföG ist gewiss. Beim Studenten-BAföG erhält man hingegen nur während der Regelstudienzeit staatliche Unterstützung. Muss man ein Semester wiederholen, sind folglich sechs Monate des Studiums ohne Förderung zu bestreiten.       lps/AM.