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BAB

Wer bekommt die Berufsausbildungsbeihilfe?

Um BAB zu beantragen, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Foto: Pixabay

Auszubildende in betrieblichen Ausbildungen erhalten zwar ein Lehrlingsgehalt, können damit aber kein finanziell autarkes Leben führen. Damit junge Menschen sowohl ihre Ausbildung absolvieren als auch eine eigene Wohnung beziehen können, gibt es in Deutschland die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Jedoch hat nicht jeder Azubi einen Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss. Die Voraussetzungen sind vielfältig. Schüler einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und Auszubildende einer betrieblichen oder außerbetrieblichen staatlich anerkannten Berufsausbildung haben diesen Anspruch. Jedoch sind die persönlichen Lebensverhältnisse mitentscheidend. Sofern der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, sodass die Schüler oder Azubis nicht zu Hause wohnen können, können sie BAB beantragen und erhalten einen monatlichen Zuschuss, um ihn für ihre Mietzahlung zu nutzen.

Auszubildende, die über 18 Jahre alt bzw. verheiratet sind oder mit ihrem Lebenspartner zusammenleben, erhalten ebenfalls BAB. Auch Azubis, die bereits ein Kind haben und nicht in der Wohnung der Eltern leben, haben Anspruch auf den Zuschuss. BAB wird nur bei betrieblichen Ausbildungen gewährt, schulische Ausbildungen sind davon ausgenommen. Wer beispielsweise eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeuten macht, kann andere Leistungen beantragen, die mit der BAB vergleichbar sind. Inzwischen lässt sich BAB bequem online beantragen. Dennoch dauert die Bearbeitungszeit mehrere Wochen. lps/AM.