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Karriere

Arbeitsrecht für Berufseinsteiger/innen

Nicht immer leicht

Vor Arbeitsbeginn sollte man seine Arbeitsrechte kennen, um mögliche Unsicherheiten zu vermeiden. Fotos: Pexels

Mit dem Einstieg in den Berufsalltag ist es ratsam, sich über seine Rechte als Arbeitnehmer/in zu informieren. Wesentliche Inhalte der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber/in und -nehmer/in werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Bevor dieser unterzeichnet wird, sollte er daher gründlich durchgelesen werden, um sicherzustellen, dass man auch versteht, was man unterzeichnet. Nur was schriftlich vereinbart wurde, ist für die folgende Beschäftigung verbindlich. Das gilt beispielsweise für die Anzahl an Urlaubstagen, welche laut Arbeitsrecht nicht geringer als 20 sein darf. Auch die Höhe des Gehalts wird niedergeschrieben. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht bindend und sollten daher vermieden oder im Vertrag vermerkt werden. Ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten ist die Probezeit.

Diese darf höchstens sechs Monate umfassen. In der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen, welche von Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/ in in Anspruch genommen werden können, ohne eine weitere Angabe von Gründen. Mit dem Ende der Probezeit verlängert sich der Arbeitsvertrag und damit einhergehend die Kündigungsfrist. In der Regel wird sie auf vier Wochen angehoben. Kündigungen müssen dabei stets schriftlich erfolgen.

Im Krankheitsfall ist der oder die Arbeitgeber/in zu informieren, in dem man direkt am ersten Tag eine Krankmeldung einreicht. Bei Erkrankungen ab einer Dauer von drei Tagen wird ein ärztliches Attest benötigt. lps/Bi.