Badezimmer und Küchen werden ausgespart, da es durch die vermehrte und regelmäßige Wasserdampfentwicklung zu stetigem Alarm kommen würde. Rauchmelder fungieren als Brandschutzsystem und sollen zeitnah Gefahren erkennen und die Bewohner mit einem schrillen akustischen Signal über diese informieren. Auf diese Weise kann eine Ausbreitung des Brandes, besonders während dem nächtlichen Schlaf, schneller verhindert werden. In der Regel sind die Rauchmelder weiß und haben einen Durchmesser von 10-12 Zentimetern. Sie werden dezent an der Decke angebracht. Wer bringt sie an und kommt für die Kosten auf? Die Montagekosten trägt der Eigentümer, die Wartungskosten können jedoch auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen sogenannte „sonstige Betriebskosten“ dar und sind im Mietvertrag oft ausdrücklich benannt.
Im selbstgenutzten Eigenheim ist die Anschaffung der Rauchmelder steuerlich nicht absetzbar, 20 Prozent der Handwerkerleistungen können jedoch geltend gemacht werden. Die Rauchmelderpflicht ist zwar mit einigen Kosten verbunden, sie dient aber der eigenen Sicherheit und körperlichen Unversehrtheit. llps/AM.