Jeder hat das Recht auf Beratung
Um die Hemmschwelle zu senken und seine Ansprüche auf Hilfe auch zu kennen, hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingerichtet. Grundsätzlich hat jeder Versicherte in Deutschland, der bereits einen Pflegegrad hat oder einen Antrag gestellt hat, Anspruch auf Beratung. Auch Angehörige und ehrenamtlich Pflegende können sich Rat einholen, zum Beispiel bei einem Pflegestützpunkt. „Die Beratungsangebote sind niedrigschwellig angelegt, man muss sein Recht nicht nachweisen“, erläutert Müller-Schaube.
Kenntnis eröffnet Möglichkeiten
Erfahrene Pflegeberater kennen alle Leistungen und wissen, wie man sie beantragt und geschickt kombiniert. So können sie Ratsuchenden helfen, die individuell beste Lösung für ihre Pflegesituation zu finden. „Die Berater können oft Möglichkeiten aufzeigen, die den Betroffenen gar nicht bewusst waren“, versichert die Expertin. „Selbst wenn man denkt, die Lösung schon zu haben, kann das prima als Gegen-Check dienen, ob man doch etwas übersehen hat.“ (djd).