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Steuervorauszahlungen

Was ist der Sinn dahinter?

Steuervorauszahlungen werden vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Foto: Pixabay

Jeder muss Steuern zahlen. Wo sie bei Festangestellten automatisch vom Bruttogehalt abgeführt werden, müssen sich Selbstständige selbst darum kümmern. Das bedeutet, sie müssen eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und dieses setzt dann anhand der Einkünfte die Steuern fest. Zum einen sind das die Einkommensteuer und zum anderen die Umsatzsteuer. Infolge der zu leistenden Einkommensteuer wird die Steuervorauszahlung für das Folgejahr festgesetzt. 

Grundsätzlich müssen diese Vorauszahlungen vierteljährlich geleistet werden. Bei der Umsatzsteuer ist das anders: Ab einer bestimmten Einkommensgrenze muss die eingenommene Umsatzsteuer monatlich angegeben und abgeführt werden. Liegt man unter dieser Grenze, wird die Umsatzsteuer erst nach Ablauf des Kalenderjahres fällig. Sobald man seine Umsatzsteuererklärung einreicht, erhält man den Umsatzsteuerbescheid mit der Summe der zu zahlenden Steuerlast. 

Bild: pixabay
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Die Einkommensteuervorauszahlung variiert jährlich. Bei einem höheren Einkommen wird das Finanzamt den Anspruch auf die Vorauszahlung erhöhen, damit die Steuerschuld am Ende des Jahres nicht zu üppig ausfällt. Es hat also durchaus etwas Positives, wenn man vierteljährlich eine Steuervorauszahlung leistet. Wird man mit 1.000 Euro pro Quartal veranschlagt, hat man am Ende des Jahres bereits 4.000 Euro Steuervorauszahlungen geleistet, die dann in der Steuererklärung verrechnet werden. Muss man 6.000 Euro Einkommensteuer zahlen, hat man davon bereits zwei Drittel bezahlt.
lps/AM

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