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Lokales

Hilfe in Strafsachen

Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

U-Haftanstalt Foto: Busche

Dem/der Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem Strafverfahren kann ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin als Rechtsbeistand zur Seite stehen. In einem Ermittlungsverfahren wird zunächst geprüft, ob ein Verdacht gegen beschuldigte Personen zutreffend ist. Ermittlungsverfahren werden durch die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen oder aufgrund einer Strafanzeige, auch von privater Seite, eingeleitet. 

Anklage erheben darf alle in die zuständige Staatsanwaltschaft, wenn sich ein Anfangsverdacht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet hat, der die öffentliche Klage rechtfertigt. Im Strafverfahren ist der/die Verteidiger/in nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden. Natürlich leitet der/die Vorsitzende des Gerichts das Verfahren. Angeklagte dürfen bis zu drei Verteidiger ihrer Wahl benennen. Hat das Gericht Pflichtverteidiger bestellt, kann die Zahl sogar höher sein. 

Das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers besteht zu jedem Zeitpunkt, demnach bereits im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung, und zwar in jeder Instanz. Ein Ermittlungsverfahren soll neben allen belastenden auch entlastende Umstände feststellen. Neben Rechtsanwälten/innen sind auch Hochschullehrer zur Verteidigung zugelassen, die Volljuristen sind. Erklärt ein/e Beschuldigte/r, einen Verteidiger hinzuziehen zu wollen, ist bei Ermittlungen jede Vernehmung sofort zu unterbrechen und auf das Eintreffen des Verteidigers zu warten.
lps/Cb

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