Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) wurde bereits 1969 geschaffen und 2005 an die aktuelle Zeit angepasst. Das BBiG gilt vor allem für duale Ausbildungen, aber auch für Umschulungen, berufliche Fortbildungen sowie für die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Es widmet sich sowohl den Pflichten der Auszubildenden als auch den Pflichten des Ausbildungsbetriebes. Zu den Azubipflichten gehören sorgfältiges Arbeiten, Teilnahme am Berufsschulunterricht, Befolgen von Weisungen, pflegliche Behandlung von Arbeitsequipment, Stillschweigen über Geschäftsgeheimnisse und die Beachtung der betrieblichen Ordnung. Im Gegenzug werden Betriebe mit Folgendem in die Pflicht genommen: Kenntnisvermittlung zur Erreichung des Ausbildungsziels, Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, charakterliche Förderung der Azubis, keine sittliche oder körperliche Gefährdung, Freistellung für Berufsschulzeiten und Prüfungen, Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses und eine jährlich steigende Ausbildungsvergütung. (lps/AM)