Immer mehr Unternehmen sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst. Sie fördern nicht nur ein wertschätzendes Arbeitsklima innerhalb der Organisation, sondern sie fokussieren sich auch in ihren unternehmerischen Richtlinien auf mehr Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und Menschlichkeit. Sie möchten klimaneutraler wirtschaften, um den begrenzten Ressourcen auf der Erde, dem Rückgang der Artenvielfalt und dem Klimawandel Rechnung zu tragen. „Green Jobs“ beziehungsweise „Grüne Jobs“ stehen für die Berufe, bei denen die Arbeit mit dem Umweltschutz verbunden ist. Die möglichen Arbeitsgebiete finden sich zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität sowie dem Umwelt-, Tier- und Naturschutz. Im weiteren Sinne zählen ebenso Berufsfelder mit einer hohen sozialen Verantwortung dazu. Potenzielle Arbeitgeber für nachhaltige Jobs können die Banken sein, die sich verpflichten, transparent, sozial und umweltverträglich zu wirtschaften. Ansonsten gehören Bioläden,Waldkindergärten oder bestimmte Bildungsinitiativen dazu, die die jungen Menschen zu einem eigenverantwortlichen Dasein und der Übernahme von gesellschaftlicher, ökologischer und sozialer Verantwortung anregen.
Das übergeordnete Ziel dieser Jobs ist es, dass jeder Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende oder Praktikant seinen Teil zu einer umweltbewussten, nachhaltig lebenden, demokratischen und friedlichen Gesellschaft beitragen kann. lps/Jv.
Ohne Abitur studieren
Studienmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte
Arbeitnehmer, die bereits mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren. Obwohl bereits vor einiger Zeit die Auflagen zur Hochschulzugangsberechtigung neugestaltet wurden, ist den meisten die Option eines Hochschulstudiums ohne die schulisch erworbene Hochschulreife unbekannt. So können einige beruflich Qualifizierte mit einem Meister, Fachwirt, Techniker oder vergleichbaren Abschluss heutzutage unmittelbar in ein Studium einsteigen. Viele Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen erhalten die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können ihr Studium frei wählen. Für Personen, die nicht die Aufstiegsfortbildungen, aber eine Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung absolviert haben, ist es möglich, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Sie wählen ein Studium mit einer fachlichen Nähe zum Ursprungsberuf. Weitere Wege zum Hochschulzugang können je nach Studiengang eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation oder eine spezielle Zugangsprüfung sein. Die detaillierte Ausgestaltung der Immatrikulationsvoraussetzungen obliegt den einzelnen Hochschulen und Bundesländern. lps/Jv.