
Ausbildungsberufe werden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder nach Landesrecht anerkannt. Es können auch Auszubildende, die einen anerkannten Ausbildungsberuf an einer schulischen Einrichtung mit entsprechendem Praxisbezug erlernt haben, zu den Kammerprüfungen zugelassen werden. In Ausbildungsordnungen sind Berufsbezeichnung, Dauer der Ausbildung, Struktur und Lerninhalte sowie die Prüfungskriterien gesetzlich festgelegt.
Grundlagen zu den Ausbildungsordnungen finden sich in den Paragraphen 4 und 5 des BBiG. Einige Berufe, insbesondere die Gesundheitsfachberufe, sind in besonderen Gesetzen geregelt. Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung geführt. Für die Rahmenlehrpläne in den Berufsschulen sind die Länder zuständig. Je nach Branche kann die Ausbildung im Betrieb auch durch überbetriebliche Lehrgänge, zum Beispiel in Lehrwerkstätten der Innungen oder in anderen zentralen Einrichtungen ergänzt werden.
Angriffe auf die gute deutsche Berufsausbildung seitens der Europäischen Kommission und anderer Gremien konnten abgewehrt werden. Stattdessen orientieren sich jetzt andere Staaten daran. lps/Cb