lps/DGD. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Zwar gibt es keinen vorgeschriebenen Zeitraum, an den man sich exakt halten muss, aber sobald es zu winterlichen Straßenverhältnissen kommt, gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Wer sich an die Faustregel „Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern hält, läuft kaum Gefahr, von einem plötzlichen Wintereinbruch überrascht zu werden.
Bei den Reifen muss laut Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorhanden sein. Automobilclubs empfehlen allerdings eine deutlich größere Profiltiefe von mindestens 4 mm, damit der Reifen bei Schnee und Glätte noch eine hinreichende Rutschfestigkeit hat. Beim Neukauf von Winterreifen muss auf das Alpine-Symbol geachtet werden. Im Januar letzten Jahres trat ein Gesetz in Kraft, dass ein Reifen, der dieses Zeichen nicht aufweist, nicht die notwendigen Anforderungen an einen ausreichend sicheren Winterreifen erfüllt. Für ältere Reifen, die meist mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, existiert eine Übergangsregelung. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt im Fahrerlaubnisregister. Aber es gilt noch mehr zu beachten. Reifen haben ein Geschwindigkeitslimit, welches nicht überschritten werden darf. Der sogenannte „Speed-Index“ befindet sich auf dem Reifen und gibt die Höchstgeschwindigkeit an, mit der gefahren werden darf. Auch die Reifengröße muss zum Fahrzeug passen und kann in den Papieren nachgeschaut werden.