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Lokales

Verkehrsrecht

Fachanwälte helfen

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In Verkehrsrechtssachen wendet man sich am besten an Fachanwälte oder Anwälte/innen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht. Vorschriften und Urteile in diesem Bereich sind für Laien oft wenig verständlich. Um dabei Durchblick zu erlangen, ist die Hilfe von Fachleuten vorteilhaft. Gerät man zum Beispiel mit seinem Auto unverschuldet in einen Verkehrsunfall, hat man mindestens für die Reparaturzeit Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen). Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, weil Unfallersatztarife oft teurer sind als Normaltarife. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wäre dann nicht verpflichtet, den höheren Tarif zu vergüten. Der Ersatztarif erfordert keine Kaution und keine Vorkasse, deshalb wird er oft vorgezogen. Der Bundesgerichtshof als höchste Gerichtsinstanz hat in einem Musterfall eine Verletzung der Schadenminderungspflicht gesehen. Zumindest sollte der Geschädigte die gegnerische Versicherung zunächst zur Zahlung eines Vorschusses auffordern, um nötigenfalls Vorkasse für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs leisten zu können.Für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit neu definiert. Wer einen Unfall nicht bemerkt und weiterfährt, ist dennoch nicht vor rechtlichen Konsequenzen geschützt. lps/Cb  

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