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Familienleben

Status der Rechtsanwälte

Freiberufliche Tätigkeit

Gesetze verstehen und anwenden Foto: Busche

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lps/Cb. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen üben kein Gewerbe aus. Für sie gilt anwaltliches Berufsrecht und sie werden in ihrer Tätigkeit von den zuständigen Rechtsanwaltskammern überwacht. Ihre Zulassung kann bei erheblichen berufsrechtlichen Verstößen oder Überschuldung entzogen werden.

Rechtsanwälte sind Freiberufler, sofern sie nicht ausschließlich als angestellte/r Justitiar/in (Syndikus) für ein Unternehmen oder eine Körperschaft oder als Rechtsamtsleiter einer öffentlichen Verwaltung tätig sind. Sie können sowohl allein als auch mit anderen Rechtsanwälten zusammen tätig sein. In einer Bürogemeinschaft bleibt jeder Rechtsanwalt eigenständig und teilt sich nur das üblicherweise auch Kanzlei genannte Büro mit den anderen.

Häufig schließen sich Anwälte zu Sozietäten zusammen. Als Sozius ist man Teilhaber einer Kanzlei. Die Sozii (oder Sozien) treten nach außen unter einer gemeinsamen Bezeichnung auf. Wirtschaftlich sind die meisten oft international vernetzten Sozietäten als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Neben den offiziell benannten Teilhabern können noch weitere als Angestellte tätige Anwälte in der Kanzlei arbeiten. Solche Sozietäten sind meist als Partnerschaftsgesellschaft oder gelegentlich als Kapitalgesellschaft organisiert.

Während die Anzahl der Notare und Notarinnen in den letzten Jahren rückläufig war und erst 2018 wieder leicht gestiegen ist, hat die Anzahl der tätigen Rechtsanwälte bundesweit kontinuierlich zugenommen.
   

Für die kalte Jahreszeit wünscht sich jeder ein behagliches Zuhause. Daher überrascht es nicht, dass die Heizung der größte Energieverbraucher in deutschen Haushalten ist. Immerhin 85 Prozent des Energieverbrauchs in Privathaushalten gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasser. Vielfach wird dabei Energie vergeudet, denn zwei von drei Heizanlagen gelten als technisch veraltet. Das bedeutet einen zu hohen Verbrauch, unnötige Emissionen und hohe laufende Kosten. Mit modernen Heizsystemen wie etwa auf Basis von Brennstoffzellen können Hausbesitzer die private Wärmewende einläuten.

Effiziente Technik fürs Eigenheim

Brennstoffzellen-Heizungen sind wirtschaftlich und umweltfreundlich. Sie versorgen das Haus mit Warmwasser und Wärme, erzeugen aber auch Strom, der direkt im Haushalt genutzt werden kann. „Nach vielen Jahren der Erprobung und erfolgreicher Feldversuche etabliert sich die innovative und sehr effi ziente Technik nun auch im Privatbereich“, erklärt Jonas Prudlo von E.ON.

„Durch die kombinierte Produktion von Strom und Wärme mithilfe der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung erreicht die Brennstoffzellen-Heizung einen Wirkungsgrad von etwa 90 Prozent“, so Prudlo weiter. Sollte mehr elektrische Energie produziert werden als nötig, wird diese ins öffentliche Netz eingespeist und an den Netzbetreiber verkauft.

Die entstehende Wärme wird für Heizung und Warmwasser im eigenen Haushalt verwendet. Voraussetzung für eine Brennstoffzellen-Heizung ist ein Gasanschluss.  
  

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerersparnis

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Dienstleistung Reinigung der Wohnung Foto: Dyson

lps/Cb. Wer bei einem Dienstleister oder bei Selbständigen Tätigkeiten in Auftrag gibt, die sonst Mitglieder des Haushalts übernehmen würden, kann Teile der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Maximal dürfen Arbeits- und Fahrtkosten und die Kosten für die Nutzung von Maschinen und Gartengeräten bis 20000 Euro als haushaltsbezogener Höchstbetrag zu einem Fünftel geltend gemacht werden. Das ergibt einen direkten Abzug von der Steuerschuld bis 4000 Euro pro Jahr.

Die Arbeiten müssen haushaltsnah sein und direkt im eigenen Haus, der Wohnung oder auf dem dazu gehörenden Grundstück durchgeführt werden. Solche Arbeiten sind zum Beispiel Teile der Gartenpflege, Reinigung der Wohnung, von Teppichen oder der Fenster, Fußwegreinigung und Winterdienst, Hausmeisterleistungen, Zubereitung von Speisen (ohne Catering), Kinderbetreuung, Haustierbetreuung (einschließlich Ausführen von Hunden) und Pflegedienste zu Hause. Entscheidend ist die legale Ausübung der Tätigkeit. Eine offizielle Rechnung ist Voraussetzung. Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, soll die Zahlung unbar per Überweisung nachgewiesen werden. Besondere Regelungen gelten für Beschäftigte auf 450-Euro-Basis, die im Haushalt tätig sind. In diesem Fall ist der Steuerabzug auf 510 Euro pro Jahr begrenzt.

Diese Vergünstigung kann aber zusätzlich zum Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und den Arbeitskosten für Handwerker geltend gemacht werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind Arbeiten, die üblicherweise nur von Fachleuten erledigt werden.
   

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