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Lokales

Schlichtungsstelle

   


Seit Jahren bieten die regionalen Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit der Schlichtung bei Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten an. Dieses Angebot wurde noch ergänzt durch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Diese ist kein Organ der Kammer, sondern eine eigene, unabhängige Einrichtung. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro angerufen werden. lps/Cb.