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Wohnen & Garten

Kauf wie gesehen

„Gebrauchte“ Immobilien

Sanierte Bestandsimmobilie Foto: Busche

Wird eine Immobilie verkauft, steht rechtlich das Grundstück im Zentrum. Zum Grundstück gehören, sofern vorhanden, Gebäude und mit dem Grundstück und den Gebäuden fest verbundene Bestandteile. Im Außenbereich sind das zum Beispiel Garagengebäude, Anpflanzungen und Bäume, im Innenbereich die Heizungsanlagen, individuell eingebaute Küchen oder Parkett- und Dielenböden. Auch bewegliches Zubehör wird üblicherweise mit der Immobilie verkauft. Dazu gehören eingelagertes Kaminholz, Pellets oder das Heizöl in einem Heizungstank. Wenn Verkäufer oder Käufer bestimmte Gegenstände nicht verkaufen beziehungsweise kaufen möchten, sind Regelungen darüber in den Kaufvertrag aufzunehmen. So machen manche Käufer die Entfernung bestimmter Gebäudeteile oder Pflanzen zur Bedingung. Grundsätzlich müssen Verkäufer auch bei gebrauchten Immobilien für Mängel Gewähr übernehmen. Diese Gewährleistung wird allerdings üblicherweise im Vertrag ausgeschlossen.

Der Kauf erfolgt „wie gesehen“. Ist der Vertrag abgeschlossen, kann der Käufer nur schwer etwas beanstanden. Vor der notariellen Beurkundung sollte ein Käufer am besten mit der Hilfe eines Bausachverständigen klären, ob die Immobilie tatsächlich in dem vom Verkäufer angegebenen Zustand ist und welche versteckten Mängel möglicherweise vorliegen.

So sollte auch ein Modernisierungsbedarf vor der Beurkundung ermittelt und kalkuliert werden. Das ist auch wichtig für Fragen der Finanzierung des Kaufs. Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, betrachtet den Zustand des Gemeinschaftseigentums und die finanziellen Rücklagen der Eigentümergemeinschaft. Möglicherweise stehen erhebliche Sanierungen und Investitionen an, für die der neue Eigentümer mitverantwortlich sein wird. lps/Cb
   

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