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Auto & Mobilität

Haftpflichtversicherung

An Risiken denken

Pedelec

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Über 90 Prozent der Fahrräder mit Elektroantrieb (Pedelecs) haben eine elektrische Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und maximal 25 Kilometer pro Stunde. Start- und Schiebehilfen gehören oft dazu. Sie bringen bis zu sechs Kilometer pro Stunde. Rechtlich sind Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Um sie zu fahren, benötigt man keinerlei Zulassung, kein Versicherungskennzeichen und keine Fahrerlaubnis.


Wer das Fahrrad braucht, um seinem Beruf nachzugehen, zum Beispiel Briefzusteller und andere gewerbsmäßige Radler, oder einen täglich weiten Weg damit zurücklegt, weiß das Pedelec besonders bei Steigungen zu schätzen. Es gehen aber auch Gefahren von Pedelecs aus, die bei Fahrrädern mit „normalem“ Antrieb anders gelagert sind. Fußgänger und motorisierte Verkehrsteilnehmer können bei flüchtigem Hinsehen nicht erkennen, ob es sich um ein normales Fahrrad oder ein Pedelec handelt. Das kann zu einer Falscheinschätzung der Geschwindigkeit führen. Auch Pedelec-Fahrer selbst sind oft über ihr eigenes Tempo überrascht und betätigen die Bremse zu spät. Kommt es zum Unfall, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die versicherungsmäßige Absicherung kommen. Hat man den Unfall verschuldet, dürfte die private Haftpflichtversicherung auch leisten, sofern die Tretunterstützung bei 25 Kilometer pro Stunde endet und keine sonstigen Ablehnungsgründe bestehen. Bei den schnellen S-Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet.

Ein Versicherungskennzeichen ist für so ein Gefährt verpflichtend. Es dient als Nachweis über die Versicherung, wird jedoch nicht von der Zulassungsstelle ausgegeben und erhält auch kein amtliches Siegel. lps/Cb.  

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