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Lokales

Gaststätten freuen sich auf Besucher

Ab 18. Mai darf unter strengen Auflagen wieder bewirtet werden

Quelle: Bayerischer Brauerbund e. V.

Ab Montag, 18. Mai, dürfen Speisegaststätten in Baden-Württemberg wieder ihre Türen für die Kundschaft öffnen. Im Außen- und Innenbereich kann dann wieder gespeist werden, allerdings unter strengen Auflagen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Länder sorgen nicht nur im digitalen Netz für Verwirrung. Wir haben Ihnen heute die wichtigsten Maßnahmen in Baden-Württemberg zusammengestellt, damit Sie den Restaurantbesuch auch in Corona-Zeiten unbeschwert genießen können.

Der spontane Besuch beim Italiener oder Griechen um die Ecke ist derzeit noch nicht möglich. Eine Reservierung sollte daher unbedingt an erster Stelle stehen. Zum einen kann man offene Fragen im Vorfeld klären, zum anderen stehen in den Gaststätten nicht alle Tische zur Verfügung. Grund ist Paragraph 3 der Landesverordnung, in der der Abstand zwischen den Tischen mit 1,5 Metern klar geregelt ist. Zum Schutz des Personals ist dieses angewiesen, in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Gäste müssen dies aber laut Aussage des Mühlacker Ordnungsamts nicht. Sie können zwar weiterhin direkt am Tisch bedient werden, doch soll der Kontakt und die Kommunikation zu den Beschäftigten auf ein „notwendiges Mindestmaß“ beschränkt werden. Dazu gehört unter anderem auch der Hinweis der Betreiber auf die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen vor dem Betreten der Gaststätte, die bargeldlose Abwicklung und die Angabe der Kontaktdaten der Gäste, um eventuelle Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten wie Namen, Uhrzeit des Besuchs, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen müssen nach vier Wochen wieder gelöscht werden.

Auch in den Gaststätten selbst besteht das derzeitige Kontaktverbot, das heißt, zusätzlich zu den Angehörigen des eigenen Haushalts dürfen die erweiterte Familie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Geschwister mit Nachkommen und Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern) sowie vier weitere Personen eines anderen Haushalts am geselligen Miteinander teilnehmen.

Auch die Mitarbeiter werden mit besonderen Maßnahmen geschützt. Wie in anderen Branchen auch weist die Landesverordnung auf die Möglichkeit eines Schichtbetriebs mit festen Teams hin. „Soweit möglich sollen auch Parkplätze für Beschäftigte bereitgestellt werden, um die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden“, heißt es darin weiter. Mitarbeiter, die als Risikopatienten eingestuft sind, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhalten können. Wie Ulrich Saur, Leiter des Mühlacker Ordnungsamts, ankündigt, werden die Maßnahmen auch kontrolliert beziehungsweise kurzfristig modifiziert, um sie der aktuellen Infektions-Lage anzupassen.

Anja Schröder