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Familienleben

Bestattungsvorsorge

Bereits zu Lebzeiten die Bestattung absichern

Es gibt viele Möglichkeiten vorzusorgen. Foto: BdF, Bonn

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lps/Sap. Das Sprechen über den Tod und über die Art und Weise der eigenen Bestattung sind häufig Tabuthemen. Wer mitten im Leben steht, möchte über den Tod nicht nachdenken. Tritt der Todesfall dann ein, müssen Angehörige schnell reagieren. Dabei kommt es oft zu einer Überforderung, nicht nur der finanziellen Art. Wie wollte der Verstorbene begraben werden? Welche Trauermusik hätte ihm gefallen? Wie sollte die Trauerfeier ablaufen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einer solchen Situation entgegenzuwirken. In einer Bestattungsverfügung wird schriftlich festgelegt, wie die Bestattung erfolgen soll. Der Verfügende kann bestimmen, ob er im Falle seines Ablebens eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung möchte. Er kann entscheiden, wie der Grabstein auszusehen hat oder wie die Trauerfeier ablaufen soll. Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss eines Vorsorgevertrages mit einem Bestattungsunternehmen. Neben der Festlegung des organisatorischen Ablaufs der Bestattung werden hier auch die finanziellen Details geregelt. Mit dem Abschluss des Vorsorgevertrags werden bereits zu Lebzeiten die Kosten für die Bestattung gezahlt, so dass die Angehörigen im Falle des Ablebens finanziell entlastet sind.
  

Wer einen solchen Vorsorgevertrag abschließt, sollte darauf achten, dass das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird. So ist das Geld im Fall der Insolvenz des Bestattungsinstituts geschützt. Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierung der Bestattung sicherzustellen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Der Versicherte zahlt monatlich einen bestimmten Betrag in die Versicherung ein. Verstirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt.
   

Dauergrabpflege

Verträge zu Lebzeiten abschließen

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Friedhofsgärtner übernehmen die Grabpflege. Foto: BdF, Bonn

lps/Sap. Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich die Frage, wer sich um das Grab kümmert. Oft wohnen Familien nicht mehr am selben Ort oder es fehlt schlicht die Zeit zur Grabpflege. Eine Alternative sind daher Verträge über eine Dauergrabpflege, die bereits zu Lebzeiten abgeschlossen werden. In diesen Verträgen verpflichtet sich eine Gärtnerei oder ein Bestattungsunternehmen, das Grab über eine bestimmte Dauer und in einem festgelegten Umfang zu pflegen. Die Kosten für diese Dienstleistung werden bereits zu Lebzeiten bezahlt. Dabei wird die Summe auf ein Treuhandkonto eingezahlt oder treuhänderisch einem Dienstleister zur Verfügung gestellt und erst bei Eintritt des Todesfalles zur Grabpflege ausgezahlt. Wichtig dabei ist, genau zu definieren, wie die Grabpflege aussehen soll. Hierbei ist entscheidend, ob das Grab nur mit einer Grabplatte oder ob es mit Erde bedeckt ist, die regelmäßig bepflanzt werden muss. Vereinbart werden kann beispielsweise, wie das Grab an bestimmten Feiertagen auszusehen hat oder ob die Grabstelle lediglich sauber gehalten werden soll.

Soll nur der Gießservice genutzt werden oder ist gewünscht, dass die Grabstelle mit saisonal wechselnden Bepflanzungen gestaltet wird? Welche Bepflanzungen sind überhaupt möglich? Über Einzelheiten und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten geben Friedhofsgärtnereien und die örtlichen Treuhandgesellschaften für die Dauergrabpflege Auskunft.
  

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