Anzeige/Sonderveröffentlichung
Karriere

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

   

Berufsberater können auf dem Weg zum neuen Job unterstützen. Foto: Pixabay.com

Ein Arbeitszeugnis dokumentiert dem Arbeitnehmer und dem zukünftigen Arbeitgeber die Dauer und Art der Beschäftigung sowie die Leistung und Qualifikationen. In einem ausführlichen Zeugnis sind unter anderem auch Angaben zum Sozialverhalten enthalten. Diese Informationen dienen bei Einstellungen und Personalentscheidungen, neben dem Lebenslauf, als wichtiger Nachweis für die Eignung der Bewerbung. Es gilt sozusagen als offizielle Firmenurkunde, es beschreibt und bewertet die Leistungen des Arbeitnehmers. Da es in Deutschland einen rechtmäßigen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gibt, wiegt dessen Aussage entsprechend schwer und sollte auf hohe Qualität geprüft werden. Nur so können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stetig verbessert werden. Man sollte daher darauf achten, dass ein entsprechendes Zeugnis zeitnah vom Arbeitgeber verfasst wird, da der Anspruch nach drei Jahren verfällt.

Dabei ist zu beachten, dass ein Arbeitszeugnis immer wahr und wohlwollend formuliert wird. Die Geheimcodes, die mittlerweile Einzug gehalten haben, sind daher manchmal schwer zu erkennen. Es bietet sich somit an eine bekannte Person oder Vertraute über das Zeugnis lesen zu lassen. Ärgerlich wäre, wenn etwas missverständlich formuliert wurde und man sich beim nächsten Vorstellungsgespräch mögliche Chancen mit diesem Zeugnis verbaut. Eine Beurteilung über vorherige Beschäftigungen hat allerdings in der Regel nur Vorteile. Dementsprechend wird empfohlen auf den Anspruch zu bestehen. lps/Str