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Lokales

Wie ein neuartiges Virus schlagartig das Verbraucherverhalten veränderte

Läden, die noch geöffnet haben dürfen, weisen mit auffälligen Aushängen auf die in Corona-Zeiten geltenden Verhaltensmaßregeln hin. Foto: Kollros

Die Conora-Pandemie hat erwartungsgemäß keinen großen Bogen um Mühlacker und die Region gemacht. Entsprechend eingeschränkt sind das öffentliche Leben und die Möglichkeiten, sich mit den Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen. Völlig lahmgelegt sind viele gastronomische Betriebe, weite Bereiche des Einzelhandels, das Friseur-Handwerk oder Dienstleister im Bildungsbereich wie Musikschulen.   

Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben, die zudem mit empfindlichen Geldbußen bewehrt sind, gibt es freilich einige – legale – Schlupflöcher, die in diesen Wochen Einzelhändler und Gastronomen nutzen, um bei ihren Kunden keine Versorgungsengpässe entstehen zu lassen. Telefonische und Online-Beratung sowie Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf lauten dies bezüglich die Stichwörter.
   

Musiklehrer haben auf ihre Art aus der Not eine Tugend gemacht: Instrumentenunterricht über Internetseiten oder Video-Telefonie wie Skype. Musikschulen dürfen jedenfalls vorerst bis Ende der Osterferien nicht öffnen, gleiches gilt für die Volkshochschule und Jugendhäuser, Schulen und Kindergärten ohnehin.
   

Noch vergleichsweise entspannt geht es in den Discountern und Märkten des Lebensmitteleinzelhandels zu – noch. Immerhin besteht im Nachbarland Österreich seit Mitte der Woche die Verpflichtung für die Kunden, Nasen- und Mundschutz zutragen, um die mögliche Verbreitung von Corona-Viren zu unterbinden. Zulässig sind auch Wochenmärkte und Hofläden der landwirtschaftlichen Erzeuger.

Branchen, denen es untersagt ist, ihre Läden zu öffnen, Buchhandlungen etwa, Elektrofachmärkte oder Bekleidungsgeschäfte, bieten vermehrt einen Lieferservice an. Was freilich bei einem bestimmten Buchtitel einfach sein kann oder auch bei einem Haushaltsgerät, von dem man konkrete Vorstellung hat, aber sein neues Kleid oder auch die Hose möchte man vorab doch vor Augen haben und möglichst auch noch anprobieren können.
   

Unerfüllt bleiben muss die Wunschvorstellung, dass – wenn der Friseursalon geschlossen bleibt – die Inhaberin oder eine Mitarbeiterin ins Haus kommt: Friseurhandwerkliche Heimbehandlung in Zeiten der Kontaktsperre widerspricht den aktuellen Anordnungen. Einen Unterschied hat der Gesetzgeber auch zwischen Fitness-Studios gemacht, die schließen mussten, sowie therapeutischen und Krankengymnastik-Praxen. Hier dürfen Patienten behandelt werden.
   

Außer-Haus-Verkauf oder Lieferdienste in der Gastronomie bleibt ausdrücklich erlaubt. Und immer mehr Gaststätten werben mit diesem Service. Zulässig sind auch Handwerkerleistungen in Wohnungen, wobei auch hier gilt, dass die Bewohner gebührenden Abstand von dem Besucher halten oder ihn bestenfalls allein im Raum seiner Arbeit nachgehen lassen sollen. Zulässiges Handwerk sind zudem Kraftfahrzeug- und Fahrrad - Reparaturwerkstätten.

Norbert Kollros

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