Gemeinsam haben beide Angebote, dass sie mit einem Taschengeld honoriert werden, der Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente und Wohngeld erhalten bleibt. Ebenso übernehmen die Einsatzstellen sowohl beim FSJ als auch beim BFD die Sozialversicherung. Die Länge der Freiwilligendienste variiert von sechs bis 18 Monaten, wobei ein Großteil der Einsätze auf ein Jahr, also zwölf Monate, ausgelegt ist.
Aktuell absolviert beispielsweise Amelie Ritter aus Mühlacker ein Freiwilliges Soziales Jahr in Tansania und hilft dort in einer Schule und einem Waisenhaus: „Ich bin froh diesen Schritt gewagt zu haben“, zog sie nach wenigen Wochen eine erste Bilanz. Leicht sei es nicht gewesen, schließlich vermisse sie Familie und Freunde, auch das Kickboxen. „Aber mir geht es gut und ich hätte diese Sachen sonst niemals erleben dürfen.“
Die Feuerwehr Mühlacker hat mit der 25-Jährigen Katja Breining seit Jahresbeginn eine Bundesfreiwilligendienstleistende. Sie wolle ihr Hobby zum Beruf machen und strebe eine Ausbildung als Brandmeisterin bei der Berufsfeuerwehr an, heißt es in ihrer Vorstellung. „Da ist das Bundesfreiwilligenjahr bei uns genau das Richtige, um das bisherige Wissen zu erweitern und neue Bereiche detaillierter kennenzulernen und Erfahrung zu sammeln“, teilt die Feuerwehr Mühlacker mit.
Amelie Ritter und Katja Breining sind nur zwei von zahlreichen Freiwilligen, die derzeit Erfahrungen mit Mehrwert sammeln. Die Möglichkeit dazu gibt es bereits seit Jahrzehnten. Der Vorläufer des Freiwilligen Sozialen Jahres wurde 1954 von der Diakonie ins Leben gerufen. „Von Anfang an steht neben dem Interesse, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Zeit oder Dauer zu gewinnen, auch das Ziel, jungen Menschen Bildung für ihre weitere Lebenspraxis zu vermitteln“, teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Pressemitteilung mit. Mit dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ wurden 1964 erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst geschaffen, die seitdem mehrfach überarbeitet wurden. Was blieb ist unter anderem, dass Träger eine pädagogische Begleitung für die Freiwilligen leisten müssen. Ramona Deeg
Einsatzfelder:
• Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
• Kindertagesstätten
• Einrichtungen der Jugendarbeit
• Einrichtungen für behinderte Menschen
• Krankenhäuser und Fachkliniken
• Alten- und Pflegeheime
• ambulante Sozialdienste
• Kirchengemeinden
• kulturelle Einrichtungen und Begegnungsstätten wie Bibliotheken, Museen oder in der Denkmalpflege
• Sport für Kinder und Jugendliche
• Umwelt- und Naturschutzzentren und -träger