
Frage: In welchen Beratungsfeldern berät SCHÄFER.RECHT?
RA Schäfer: SCHÄFER.RECHT berät Privatpersonen und Unternehmen im Steuerrecht und Strafrecht. Hierbei verstehen wir uns als Partner des Steuerberaters. Wir selbst machen keine laufende Steuerberatung. Wir lösen Probleme und ziehen uns dann wieder zurück. Wenn der Mandant zufrieden ist. Und der Steuerberater auch.
Frage: Warum bezeichnen Sie SCHÄFER.RECHT als hochspezialisiert?
RA Schäfer: Ich selbst war vier Jahre lang Leiter der Steuerfahndung (Steuerpolizei) und Leiter der Strafsachenstelle (Steuerstaatsanwaltschaft) im Finanzamt Pforzheim. Zudem war ich mehrere Jahre als Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht tätig, zuletzt bei Ernst & Young, Stuttgart. Seit 2016 bilde ich nebenberuflich angehende Finanzbeamte als Dozent an der Hochschule in Ludwigsburg aus.
Mehr Informationen zu SCHÄFER.RECHT unter:
www.schaefer-recht.com