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Familienleben

Sozialrecht

Was steckt dahinter?

Anwälte für Sozialrecht kämpfen für soziale Gerechtigkeit. Foto: Pexels

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, es gelten öffentlich-rechtliche Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Solche Risiken können Arbeitslosigkeit, hohes Alter, Krank- oder Pflegebedürftigkeit und der Tod sein. Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, das wiederum Bestandteil des öffentlichen Rechts ist. Die darin enthaltenen sozialrechtlichen Gesetze räumen den Bürgern Ansprüche gegen bestimmte Sozialleistungsträger ein. Dabei handelt es sich um Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Das deutsche Sozialrecht setzt sich sowohl aus dem Sozialstaatsprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip als auch aus dem Grundrecht der Menschenwürde und dem allgemeinen Gleichheitssatz als verfassungsrechtliche Grundlagen zusammen. Das Sozialrecht unterteilt sich in zahlreiche Gesetze.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) besteht aus 12 Teilen, die sich mit der Absicherung der Bürger befassen: (SGB I) Allgemeiner Teil, (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende, (SGB III) Arbeitsförderung, (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung, (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung, (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung, (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe, (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, (SGB X) Verwaltungsverfahren und sozialer Datenschutz, (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung und (XII) Sozialhilfe. Darüber hinaus existiert das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), um finanzielle Unterstützung während der Ausbildung oder dem Studium zu gewähren. Auch das Wohngeldgesetz, Mutterschutzgesetz und Kündigungsschutzgesetz sind Teile des „sozialen Rechts“. Viele Gesetze dienen somit dem leiblichen und mentalen Wohl.
lps/AM