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Entlastung beim Immobilienverkauf

Makler ersparen Aufwand und Zeit und helfen bei Preisverhandlungen

Auf den persönlichen Kontakt mit einem potenziellen Vermieter oder Makler sollte man bei der Wohnungsbesichtigung keinesfalls verzichten. Foto: djd/www.immobilienscout24. de/Jen Grantham/Stocksy United

Eine Immobilie zu verkaufen, ist oftmals eine sehr emotionale und nervenaufreibende Angelegenheit. Meist sind damit einschneidende Lebensmomente verbunden, vom Familienzuwachs bis zum Erbe.

Ein Ehepaar, das beispielsweise aus Altersgründen verkauft, wünscht sich, dass in ihr bisheriges Zuhause wieder junges Leben einzieht: Neue Eigentümer, die das Lebenswerk und die vielen schönen Erinnerungen zu schätzen wissen. Weite Distanzen zur Immobilie in einem Erbfall oder bei einem Jobwechsel ziehen ebenfalls potenziell Probleme nach sich.

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Foto: djd/ImmoScout24/Lumina/ Stocksy United

Makler nehmen eine Menge Arbeit ab

Oftmals ist es daher leichter, den Immobilienverkauf mit all den notwendigen Organisationsaufgaben nicht allein zu bewältigen, sondern einem Makler zu überlassen. „Mit ihrer Expertise im Verkaufsprozess ersparen Makler viel Zeit und Aufwand“, erklärt Dr. Thomas Schroeter. „Sie begleiten den kompletten Verkaufsprozess und unterstützen Verkaufende dabei, die passenden Käufer zu einem optimalen Verkaufspreis und zum passenden Zeitpunkt zu finden.“

Da „Immobilienmakler“ in Deutschland jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung ist, sollten Verkäufer bei der Auswahl eines geeigneten Partners auf einige Aspekte achten. Die Ortslage beispielsweise stellt bei jeder Immobilie ein wichtiges Preiskriterium dar. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Makler sich gut auskennt.

Wer zahlt die Provision?

Im Juni 2020 hat der Bundestag das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verabschiedet. Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll die Provision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen übernommen werden. Dies untermauert das Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Das Gesetz trat am 23. Dezember 2020 in Kraft. (djd)
  

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