Ob man sich für eine kirchliche Trauerfeier oder die in einem Bestattungsunternehmen entscheidet, ist von den individuellen Vorstellungen des Verstorbenen abhängig.
Falls dieser zu Lebzeiten keine Wünsche geäußert hat, ist es ratsam sich an dem Lebensstil und den Vorstellungen des Verstorbenen zu orientieren. Die Trauerfeier kann von einem Geistlichen, einem freien Redner oder einem Angehörigen geleitet werden. Hierbei ist es möglich, eine persönliche Rede zu halten oder Gedichte vorzulesen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier musikalisch zu unterlegen. Auch hierbei empfiehlt es sich, bei der Wahl der Musik den Geschmack des Verstorbenen zu berücksichtigen. Generell ist bei einer Trauerfeier, ganz gleich welcher Art, eine Sitzordnung üblich. So sitzen üblicherweise die engsten Angehörigen des Verstorbenen in der ersten Reihe der Trauerhalle oder Kirche. Danach folgen weitere Verwandte und enge Freunde sowie entfernte Verwandte und Bekannte des Verstorbenen. Auf dem Weg zum Grab begleiten die engsten Angehörigen die Urne oder den Sarg in vorderster Reihe. Während des Trauerzugs wird Stille bewahrt und persönliche Gespräche zwischen den Trauergästen vermieden. (lps/Jm)
Bestattungsvorsorge
Die Bestattung zu Lebzeiten planen
Das Abschließen eines Bestattungsvorsorgevertrags, auch Bestattungsverfügung genannt, hat einige Vorteile, weshalb immer mehr Menschen ihre Bestattung zu Lebzeiten planen. Im Bestattungsvorsorgevertrag werden die Rahmenbedingungen der eigenen Bestattung geregelt, was einige Vorteile mit sich bringt. Einerseits kann die Bestattung ganz nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden und andererseits müssen die Bestattungskosten nicht von Familienmitgliedern getragen werden. Hierbei wird in der Regel zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung unterschieden. Die Grabart, also ob es sich um ein Reihengrab oder ein Wahlgrabhandelt, sowie der bevorzugte Friedhof sind ebenfalls Bestandteil eines Bestattungsvorsorgevertrags. Auch die Gestaltung der Trauerfeier lässt sich zu Lebzeiten organisieren und im Vertrag schriftlich fixieren. Eine Bestattungsvorsorge kann ein Gefühl von Sicherheit schaffen, da die Person weiß, dass nach ihrem Tod alle wichtigen Dinge geregelt sind und die jeweiligen Familienmitglieder im Trauerfall möglichst entlastet werden. (lps/Jm)