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Karriere

Pausenregelung

30, 45 oder 60 Minuten?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf seine Pause. Bildquelle: Pexels

Viele Menschen verbringen den Großteil ihres Tages bei der Arbeit. Um kontinuierlich leistungsfähig und fokussiert zu bleiben, schreibt der Gesetzgeber gesetzliche Pausenzeiten vor. Pausen können der Konzentration helfen, indem man an die frische Luft geht, sich bewegt, etwas isst oder mit einem lieben Menschen telefoniert. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten werden nicht vergütet, weil Pausen keine Arbeitszeit sind. Wer Vollzeit arbeitet, kennt es vielleicht: Ein Arbeitgeber setzt 30 Minuten Pause an, ein anderer hingegen 60 Minuten.

Aber was spricht das Gesetz? Ist das willkürlich zu entscheiden, oder welche Regelung steckt dahinter? Nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. 60 Minuten können demzufolge vom Arbeitgeber in den Arbeitsalltag integriert werden. Die Pausenzeiten sind zwar gesetzlich festgelegt, dürfen aber vom Arbeitgeber überschritten werden. Nur eine Unterschreitung ist rechtlich unzulässig. Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, muss ihre Pause mindestens 45 Minuten betragen. Zudem gilt, dass niemand sechs Stunden ohne eine Unterbrechung arbeiten darf. Arbeitgeber kontrollieren das nicht, Arbeitnehmer müssen an dieser Stelle eigenverantwortlich handeln.

Wichtig ist außerdem, dass man in seiner Pause alle Freiheiten genießt. Man kann das Betriebsgelände verlassen oder auch vorm Bildschirm sitzen bleiben. Wenn man beim Einkaufen oder Spazierengehen einen Unfall erleidet, handelt es sich jedoch nicht um einen Arbeitsunfall und die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht ein. Denn: Pausen- bzw. Erholungszeiten sind Freizeit. Bleibt man hingegen auf dem Betriebsgelände, kann man Ansprüche bei der Unfallversicherung geltend machen - auch während seiner Pause. lps/AM