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Wohnen & Garten

Wohn-Riester

Staatliche Förderung

Infostand auf der Baumesse. Foto: Messe Berlin

Mit der Riester-Förderung beteiligt sich der Staat an der Finanzierung eines geplanten Eigenheims. Außer für die Ansparung kann der Wohn-Riester auch für die Finanzierung eingebunden werden. Bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten alle förderberechtigten Riester-Sparenden jährlich. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner/innen können das Doppelte erhalten, also 350 Euro. Bis zu 300 Euro Kinderzulage gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind jährlich, für vor 2008 geborene Kinder je 185 Euro. Für zulageberechtigte Sparende, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es einmalig zusätzlich 200 Euro Berufseinsteigerbonus. 

Bei der Riester-Förderung gibt es keine Einkommensgrenzen. Förderberechtigt sind beispielsweise abhängig Beschäftigte, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, versicherungspflichtige Selbständige und deren Ehegatten. Ehepartner/innen können für 60 Euro im Jahr „mitriestern". Steuerlich lassen sich bis zu 2100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Die Differenz zwischen der Steuerersparnis und den gewährten Zulagen rechnet das Finanzamt an. Um die Zulagen in maximaler Höhe zu erhalten, müssen insgesamt vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 2100 Euro abzüglich Zulagen eingezahlt werden. Wenn weniger gezahlt wird, fallen auch die Zulagen geringer aus. Wenn das Eigenheim bereits in greifbarer Nähe ist, kann der Wohn-Riester mit einem Darlehen kombiniert werden. Ips/Cb.

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