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Karriere

Probezeit

Bedenkzeit für beide Seiten

Foto: pixabay

lps/Cb. In Deutschland beginnt ein Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit einer Probezeit. Die Probezeit soll mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Sie wird im Berufsausbildungsvertrag festgeschrieben. Früher waren sechs Monate üblich, was heute unzulässig wäre.  

Abweichungen bestehen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnissen.

In der Probezeit testen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob sie zusammenpassen. Probezeit bedeutet deshalb auch Bedenkzeit für Auszubildende und Ausbildende. Beide Seiten haben in dieser Zeit die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Schriftform ist erforderlich.
  

Während der Probezeit wird man vermutlich genau beobachtet, wenn auch nicht immer merkbar. Es empfiehlt sich deshalb, die Vorschriften und Arbeitsanweisungen einzuhalten und auch persönlichen Einsatz zu zeigen. Pünktlichkeit ist selbstverständlich, es sei denn, es bestehen Gleitzeitregelungen oder sonstige individuelle Absprachen.
  

Falls doch eine Verspätung droht, ruft man an und erläutert die Gründe. Krankfeiern ist tabu. Liegt eine ernste oder infektiöse Erkrankung vor, geht man allerdings sofort zum Arzt. Bei Infekten sollte man sich nicht zur Arbeit oder zum Berufsschulbesuch zwingen und womöglich Kollegen, Geschäftspartner, Patienten oder Mitschüler anstecken.

Bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall ist eine Verlängerung der Probezeit möglich. Sollte von Arbeitgeberseite kurz vor dem Ende der Probezeit noch keine Einladung zu einem Gespräch vorliegen, bittet man zweckmäßigerweise selbst darum. In diesem Gespräch kann eine Bilanz der Probezeit gezogen werden.  

Vorabendveranstaltung „Fit durch Fortbildung im Dialog“ zur 18. Aus- und Weiterbildungsbörse am 11. Oktober in der Beruflichen Schule Mühlacker

Die Vorabendveranstaltung dreht sich in diesem Jahr rund um das Thema digitale Weiterbildung. Zu Gast ist Ulrich Forster vom Kultusministerium Baden-Württemberg.

Er stellt vor, wie der digitale Weiterbildungscampus Baden-Württemberg adaptives, mobiles und interaktives Lernen unterstützt. In einem interessanten Kurzvortrag beantwortet er folgende Fragen: Was ist der digitale Weiterbildungscampus? Wer kann diesen nutzen? Und wie wird der Campus weiterentwickelt?

Die Anregungen und Ideen können in anschließenden Gesprächen bei einem kleinen Imbiss vertieft werden. Die Veranstaltung findet am Freitag, 11. Oktober um 18 Uhr in der Aula der beruflichen Schule in Mühlacker in der Lienzinger Str. 46 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Interessierte können sich bis 7. Oktober unter www.muehlacker.de/anmeldung-awbb anmelden.

Anreise- und Parkmöglichkeiten

Das Parkplatzangebot am Berufsschulzentrum ist begrenzt. Die Veranstalter empfehlen deshalb zur Anreise die öffentlichen Verkehrsmittelzu nutzen. Das Berufsschulzentrum ist per Bahn über die Haltestelle „Mühlacker Rößlesweg“ in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Direkt vor der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule befindet sich die Bushaltestelle „Kreisberufsschule“, die von den Buslinien 101, 102, 103, 700 und 702 angefahren wird. Zum Parken stehen der Parkplatz der MAHLE Behr GmbH & Co. in der Lienzinger Straße und die Parkplätze entlang der Ziegeleistraße, sowie das Areal Lienzinger Tor zur Verfügung. Behindertenparkplätze befinden sich vor der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule und vor der Georg-Kerschensteiner-Schule.